ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

PRÄAMBEL

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das vertragliche Fundament für sämtliche Transaktionen, Editionen und Gletscherskulpturen auf dieser Online-Präsenz. Der Fokus liegt auf einer transparenten, von architektonischer Klarheit geprägten Geschäftsbeziehung zu Sammlern und Partnern.

§ 1 GELTUNGSBEREICH & IDENTITÄT

Die Verkaufsbedingungen von Studio Pienz gelten ausschließlich.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers erlangen keine Gültigkeit.

Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in schriftlicher Textform.


§ 2 ANFRAGE-VERFAHREN & VERTRAGSSCHLUSS


Die Präsentation der limitierten Exponate auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Das Absenden einer Anfrage generiert lediglich eine unverbindliche Absichtserklärung zur visuellen Raumkonzeption.

Auf Basis der Anfrage wird ein kalkuliertes, schriftliches Festangebot via E-Mail übermittelt.

Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot schriftlich bestätigt und die vereinbarte Vorkasse per Banküberweisung vollständig auf dem Geschäftskonto verbucht wurde.

Die Galerie-Leitung ist berechtigt, Projektanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Dies gilt insbesondere, um die strikte Limitierung von maximal 100 Exemplaren pro Motiv zu schützen.

Sollten Zahlungen für bereits vergriffene Editionen erfolgt sein, wird der Betrag innerhalb von 10 Werktagen vollumfänglich erstattet.


§ 3 EIGENTUMSVORBEHALT

Sämtliche gelieferten Exponate und Gletscherskulpturen verbleiben im uneingeschränkten Eigentum von Studio Pienz.

Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach lückenloser und vollständiger Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages.

Dies schließt eventuelle Transport-, Verpackungs- oder Zollkosten explizit mit ein.


§ 4 LIEFERUNG, VERSAND & GEFAHRENÜBERGANG

Die Auslieferung erfolgt exklusiv an die im Rahmen der Angebotsbestätigung definierte Lieferadresse.

Sämtliche Transport- und Verpackungskosten werden im Individual-Anbot separat ausgewiesen.

Bei gewerblichen Vertragspartnern, Architekten oder Design-Studios (B2B) geht das Risiko auf den Käufer über, sobald das versiegelte Exponat an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wurde.

Bei privaten Verbrauchern (B2C) verbleibt die Gefahr beim Transporteur bis zur physischen Übergabe im Objekt.


§ 5 ZAHLUNG & ABSCHLIESSENDE VORKASSE

Es werden ausschließlich die im schriftlichen Festangebot individuell vereinbarten Zahlungsweisen akzeptiert.

Die Produktion der maßgeschneiderten Einzelanfertigung beginnt nach vollständiger Verbuchung des Rechnungsbetrages per Vorkasse mittels Banküberweisung.

Alternative, automatisierte Zahlungsanbieter oder Drittanbieter-Tools sind standardmäßig ausgeschlossen.


§ 6 GEWÄHRLEISTUNG & MATERIALBESCHAFFENHEIT

Geringfügige, produktionstechnisch bedingte Abweichungen in Farbton, Format, Abmessungen oder Oberflächenqualität sind unvermeidbar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.

Für die Produktion werden ausschließlich High-End-Manufakturmaterialien verwendet, deren Farbpigmente eine dokumentierte Beständigkeit gegen UV-Strahlung aufweisen.

Eine langfristige Materialveränderung durch permanente, extreme UV-Einstrahlung stellt keinen Gewährleistungsfall dar.

Exponate der Standard-Kollektionen sind ausschließlich für den Einsatz im Innenbereich und in normalen Wohnräumen konzipiert.

Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Werke, die explizit als „Outdoor-Edition“ deklariert sind.

Diese verfügen über eine versiegelte, witterungsbeständige Materialarchitektur und sind für den Einsatz im Außenbereich sowie in Wellness-Arealen freigegeben.

Ausgenommen von jeglicher Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, mechanische Beschädigung nach Übergabe oder unsachgemäße Montage zurückzuführen sind.


§ 7 AUSSTELLUNG & URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRÄUME

Der Erwerb eines limitierten Exponats beinhaltet ausschließlich das Eigentum an der physischen Sache.

Es werden keinerlei urheberrechtliche Nutzungs- oder Vervielfältigungsrechte eingeräumt.

Jegliche kommerzielle Reproduktion, digitale Weiterverarbeitung oder öffentliche Ausstellung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Galerie-Leitung.

Der private Weiterverkauf der physischen Exponate ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.


§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Plattformleitung haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Für einfache Fahrlässigkeit wird ausschließlich bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet.

Zudem wird bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten gehaftet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


§ 9 GELTENDES RECHT & GERICHTSSTAND

Es gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, wird Nürnberg (Deutschland) als exklusiver Gerichtsstand vereinbart.


§ 10 GESETZLICHE PFLICHTINFORMATION ZUR STREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, welche im Internet unter europa.eu aufgerufen werden kann.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschiedsstelle besteht seitens der Plattformleitung keine Verpflichtung und keine Bereitschaft.